Die Anwaltskanzlei für Vermieter
Sollte Ihr Mieter mit der Zahlung des mietvertraglich vereinbarten Mietzinses säumig sein oder die Miete immer wieder unpünklich bzw. unvollständig (z.B. wegen Mietminderung) bezahlen, ist eine anwaltliche Zahlungsaufforderung oder ggf. auch eine Kündigung des Mietverhältnisses in Betracht zu ziehen.
Falls Sie oder ein Familienmitglied die Mieträume selbst nutzen wollen, ist eine Kündigung wegen Eigenbedarf erforderlich und für den Fall, dass Ihr Mieter nicht freiwillig räumt, Räumungsklage vor dem zuständigen Amtsgericht zu erheben. Gerne dürfen Sie meine Hilfe in Anspruch nehmen, damit ich Ihre Rechte als Vermieter außergerichtlich und gerichtlich durchsetzen kann.