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Maklerrecht

Ihr Spezialist für Maklerrecht

Als Spezialist für Maklerrecht bin ich auch überregional für Immobilienmakler tätig und im Wesentlichen damit befasst, deren Provisionsforderungen außergerichtlich und gerichtlich geltend zu machen. Gleichermaßen wehre ich Schadenersatzforderungen ab, die von Maklerkunden erhoben werden, weil der Makler kaufrelevante Umstände nicht abgeklärt oder hierüber nicht aufgeklärt habe.

Umgekehrt wehre ich für Sie Maklerlohnforderungen ab, falls Sie unberechtigterweise auf Zahlung in Anspruch genommen werden. Ich erstelle und überprüfe Maklerverträge einschließlich der darin enthaltenen AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) unter besonderer Berücksichtigung der ordnungsgemäßen Belehrung über das dem Maklerkunden zustehende Widerrufsrecht.

Da das Maklerrecht im Wesentlichen Richterrecht ist, ist die genaue Kenntnis der hierzu ergangenen Rechtsprechung des BGH (Bundesgerichtshof) unerlässlich, um die Prozesschancen eines gerichtlichen Verfahrens einschätzen zu können. Meine Veröffentlichungen zum Maklerrecht in der Fachzeitschrift ZfIR (Zeitschrift für Immobilienrecht) und die Durchführung zahlreicher Seminare für Makler weisen mich als Spezialisten für alle Fragen zum Maklerrecht aus.