Verkehrsunfall – was nun?
Sie stehen vor einer roten Ampel oder in einer Autoschlange und plötzlich fährt Ihnen ein Auto hinten auf. Oder beim Einparken wird Ihr Auto beschädigt. In allen Fällen empfiehlt sich die Beauftragung eines Rechtsanwaltes, der für Sie die Regulierung des Schadens mit der gegnerischen KFZ-Unfallversicherung übernimmt.
Unter Schilderung des Unfallhergangs werde ich mich an die KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers wenden und diese veranlassen, die Einstandspflicht für den Schaden zunächst dem Grunde nach anzuerkennen. Die Haftpflichtversicherung wird Ihrerseits vom Unfallverursacher eine Unfallmeldung einholen, sollte ihr diese nicht bereits vorliegen.
Ist der voraussichtliche Schaden höher als € 700,00, empfiehlt sich die Einholung eines Gutachtens eines KFZ-Sachverständigen. Die hierfür anfallenden Kosten einschließlich eines etwaigen Ergänzungsgutachtens übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Im Gutachten wird der Sachverständige Angaben zur Höhe der voraussichtlichen Reparaturkosten, zur Reparaturdauer und eines etwaigen merkantilen Minderwerts machen, sollte kein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegen. Für die Dauer der voraussichtlichen Reparatur oder Ersatzbeschaffung steht Ihnen grds. ein Mietwagen zu, sofern Ihr täglicher Fahrbedarf 20 km überschreitet.
Die anfallenden Anwaltsgebühren bzw. die Kosten für meine Beauftragung werden gleichermaßen von der gegnerischen KFZ-Haftpflichtversicherung übernommen. Dies gilt allerdings nur für den Fall, dass eine Alleinverursachung des Unfallgegners feststeht bzw. annerkannt wird. Anderfalls wird die gegnerischen KFZ-Haftpflichtversicherung die diversen Schadenspositionen einschließlich der Anwaltsgebühren nach Maßgabe Ihrer Mitverursachungsquote reduzieren.