Mit dem Tod des Erblassers geht dessen Vermögen auf die gesetzlichen oder testamentarisch eingesetzten Erben über, die die ererbten Vermögensgegenstände wie insbesondere Immobilien dann oftmals an Dritte weiterübertragen wollen. Gerne benenne ich Ihnen aus meinem Mandantenkreis kompetente Maklerfirmen, die für Sie als Erbe bzw. für Erbengemeinschaften einen fachkundigen Verkauf übernehmen.
Streit unter Miterben und Erbscheinsverfahren
Allerdings sind die Auffassungen der verschiedenen Erben oft unterschiedlich, so dass Streitigkeiten vorprogrammiert sind. In nicht seltenen Fällen liegen auch widersprechende testamentarische Verfügungen des Erblassers vor, so dass mehrere Personen die Erbenstellung und einen ihre Erbenstellung ausweisenden Erbschein vom Nachlassgericht beanspruchen. Gerne vertrete ich Sie in derartigen Erbscheinsverfahren.
Vermächtnis- und Pflichtteilsanspruch
Sollten Sie nicht als Erbe berufen, sondern nur als Vermächtnisnehmer eingesetzt oder als Abkömmling von der Erbfolge ausgeschlossen worden sein, mache ich Ihre Vermächtnisansprüche bzw. Ihre Ansprüche auf den Ihnen zustehenden Pflichteil (= Hälfte des gesetzlichen Erbrechts) gegen den Erben bzw. die Erbengemeinschaft außergerichtlich und bei Weigerung auch gerichtlich geltend. Letzteres erfolgt dadurch, dass der Erbe bzw. die Erbengemeinschaft zur Auskunft über den Umfang des Nachlasses ausgefordert und auf Grundlage dieser Auskunft Ihr Pflichtteilsanspruch beziffert wird.